Allgemeine Geschäftsbedingungen, Teilnahmebedingungen sowie Datenschutzerklärung zum Fussball-Sommercamp 2015 des SV 09 Scherpenseel-Grotenrath e.V. .

Die Anmeldung meines Sohnes/meiner Tochter ist verbindlich, sobald die vollständig ausgefüllte Anmeldung sowie die Teilnahmegebühren eingegangen sind.
Die Teilnahmegebühr für die Teilnahme meines/meiner Kinder am Fussball-Sommercamp 2015 in Höhe von € 99,- für das erste Kind, für jedes weitere Geschwisterkind zusätzlich € 79,00, ist innerhalb von 7 Tagen nach Anmeldung auf das Konto des SV 09 Scherpenseel-Grotenrath e.V. zu zahlen. Der Kontoauszug gilt als Überweisungsbestätigung.

Die Kontoverbindung lautet:

SV 09 Scherpenseel-Grotenrath
Konto: 1400118079
BLZ: 31251220
Kreissparkasse Heinsberg

oder
IBAN: DE75 3125 1220 1400 1180 79
BIC: WELADED1ERK

Als Verwendungszweck geben Sie bitte an: Sommercamp 2015 - Name des Kindes

Um einen reibungslosen Ablauf des Fussballcamps zu ermöglichen, wird mein Sohn/meine Tochter von mir/uns darauf hingewiesen, dass den Anordnungen der Camp-Leitung sowie der Trainer Folge zu leisten ist. Bei Zuwiderhandlung kann mein Sohn/meine Tochter, nach vorheriger Rücksprache mit einer/m Erziehungsberechtigten, vom Campbetrieb ausgeschlossen werden.

Für solche Fälle, wie auch evtl. Notfällen ist seitens des/der Erziehungsberechtigten eine Rufnummer bei der Anmeldung anzugeben, unter der ein/e Erziehungsberechtigte/r während des Campbetriebs ständig erreichbar ist.

Für den evtl. Verlust persönlicher Gegenstände kann der Veranstalter keine Haftung übernehmen.

Datenschutzerklärung:

Der SV 09 Scherpenseel-Grotenrath e.V. beabsichtigt, Personenabbildungen von Camp-Teilnehmern/innen auf der/den Internetseite/n: www.sv1909scherpenseel.de, sowie auf dem Vereins-Facebook-Profil öffentlich zugänglich zu machen und/oder in Printversionen (z. B. Zeitung oder Flyer) zu veröffentlichen und zu verbreiten. Folgende Personenabbildungen zählen dazu:

  1. Gruppen- oder Einzelfotos, auf denen der/die Teilnehmer/in zu sehen ist
  2. Fotos von Veranstaltungen (Familienfest, Trainingsszenen, Demonstrationstraining, etc.) auf dem der/die Teilnehmer/in oder seine Erziehungsberechtigten möglicherweise zu sehen sind.

Die Einwilligung hierzu erfolgt automatisch mit der Anmeldung. Bei Nichteinwilligung ist dies auf dem Anmeldeformular entsprechend zu vermerken, bei Internet-Anmeldung unter Bemerkungen anzugeben, oder dem Veranstalter schriftlich mitzuteilen.

Die Rechteeinräumung an den Personenabbildungen erfolgt ohne Vergütung und umfasst auch das Recht zur Bearbeitung, soweit die Bearbeitung nicht entstellend ist.

Die Einwilligung zur Veröffentlichung von Einzelbildern kann jederzeit widerrufen werden. bzw. auch teilweise widerrufen werden.
Die Einwilligung bei Mehrpersonenabbildungen (z. B. Gruppen- und ähnliche Gruppenabbildungen, Trainingsszenen, etc.) ist unwiderruflich, sofern nicht eine Interessenabwägung eindeutig zugunsten der/des Abgebildeten ausfällt.
Soweit die Einwilligung nicht widerrufen wird, gilt sie zeitlich uneingeschränkt, d. h. auch über das Ende der Campzugehörigkeit hinaus.
Die Einwilligung ist freiwillig; aus der Verweigerung der Einwilligung oder ihrem Widerruf entstehen keine Nachteile.

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